Das UNESCO Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes wurde im Rahmen der 32. Generalversammlung der UNESCO im Jahr 2003 beschlossen und stellt eine von sieben UNESCO-Konventionen im Bereich Kultur dar.
Seine vier Hauptziele sind:
Die Nationalagentur für das Immaterielle Kulturerbe innerhalb der Österreichischen UNESCO-Kommission ist mit der Umsetzung des Übereinkommens und der Erstellung des Nationalen Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes in Österreich betraut.